Allgemeine Maskenpflicht in allen KAGes-Einrichtungen
Aufgrund der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung gilt ab sofort in allen RĂ€umlichkeiten der KAGes wieder die Maskenpflicht zum Schutz vor einer Ăbertragung des Coronavirus.
Dies gilt grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Personen und somit fĂŒr:
- Patienten, Angehörige und sonstige Besucher der LandeskrankenhÀuser und Landespflegezentren
- KAGes-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
- Personen, die sich aus beruflichen GrĂŒnden in den RĂ€umlichkeiten der KAGes aufhalten
Weitere Informationen zu unseren Hygiene-MaĂnahmen und Besuchsregelungen finden Sie auf unserer Corona-Informationsseite.