KAGes-Entscheidung nach umstrittenen ĂuĂerungen von Ărztin: DienstverhĂ€ltnis wird nicht aufgelöst
Nach einem ausfĂŒhrlichen GesprĂ€ch mit der betroffenen Ărztin und ihrem Vorgesetzten hat die SteiermĂ€rkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) auf eine Auflösung des DienstverhĂ€ltnisses verzichtet und einen strengen Verweis ausgesprochen. Gleichzeitig distanziert sich die KAGes mit Nachdruck von den ĂuĂerungen der Ărztin, die sie jedoch auĂerhalb der Dienstzeit getĂ€tigt hat.
Am heutigen Tag hat ein ausfĂŒhrliches GesprĂ€ch mit Frau Dr.in Konstantina Rösch im Beisein von KAGes-Vertretern und ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Leiter der Klinischen Abteilung fĂŒr Kardiologie, stattgefunden.
Im Rahmen des GesprĂ€chs wurde festgestellt, dass die Ărztin nach Mitteilung ihres Vorgesetzten, in AusĂŒbung ihres Dienstes sĂ€mtliche Vorgaben des Unternehmens eingehalten und als Ărztin stets patientenorientiert und kompetent gehandelt hat.
Zudem war die Kritik von Frau Dr.in Rösch nicht gegen den Dienstgeber gerichtet und hat sie diesen in ihren Statements auch nicht erwĂ€hnt. Vielmehr richtete sich ihre Kritik gegen Vorgaben der Bundesregierung, die aber fĂŒr die KAGes auch verbindlich sind.
Aus diesen GrĂŒnden verzichtet die KAGes unter Auflagen auf eine Beendigung des DienstverhĂ€ltnisses und spricht eine strenge Verwarnung aus. Die Auflagen verlangen, dass die Ărztin bei kĂŒnftigen öffentlichen ĂuĂerungen keinerlei Bezug zu ihrer TĂ€tigkeit als SpitalsĂ€rztin herstellt, und, dass Anweisungen der KAGes, insbesondere das Hygienekonzept, nicht in Frage gestellt oder kritisiert werden.
Bei Verstoà gegen die Auflagen wird das DienstverhÀltnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst.