Jetzt geht´s nach Hause
Vor dem Nachhause gehen ...
Ihr behandelnder Arzt gibt Ihnen den Entlassungstermin bekannt, sobald eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist. Sie werden direkt von der Station aus entlassen und erhalten eine Aufenthaltsbestätigung, Ihre persönlichen Unterlagen sowie einen Arztbrief. Für pflegebedürftige Personen gibt es zusätzlich einen Pflege-Entlassungsbericht zur weiteren Pflege. Wir bitten Sie, jene Gegenstände, die wir Ihnen eventuell bei der Aufnahme zur Verfügung gestellt haben, beim Stationspersonal abzugeben. Medikamente, die Ihnen während Ihres Aufenthaltes verabreicht wurden, dürfen wir Ihnen nur für einen Tag mitgeben. In Ausnahmefällen kann Ihnen der behandelnde Arzt ein Rezept ausstellen.
Entlassungsmanagement
Damit vor allem Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt gut gerüstet sind, muss die Versorgung zu Hause bestmöglich geplant werden. Neben Ärzten und Pflegepersonen sind deswegen auch Diätologen, Kliniksozialarbeiter sowie Mitarbeiter von externen Diensten, wie zum Beispiel von mobilen Krankenpflegediensten oder anderen Firmen (wie etwa zur Einschulung von Medizinprodukten) am Entlassungsprozess beteiligt. Die Stationsleitung kümmert
sich um die gesamte Koordination und ist erste Ansprechperson für alle anderen Berufsgruppen.
Verlassen des Krankenhauses mit Revers
Sie dürfen das Krankenhaus auch auf eigenen Wunsch verlassen. Geschieht dies gegen den Rat des medizinischen Personals, müssen Sie einen Revers (Dokument zur Entlassung auf Wunsch des Patienten gegen den ärztlichen Rat) unterschreiben. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für alle gesundheitlichen Schäden, die daraus für Sie entstehen könnten.
Heimtransport
Bei medizinischer Notwendigkeit werden Heimtransporte von den jeweiligen Stationen veranlasst. In allen anderen Fällen werden Sie ersucht, den Heimtransport selbst und auf eigene Kosten zu organisieren. Am Tag Ihrer Entlassung können Sie mit einem PKW im Krankenhausgelände abgeholt werden, innerhalb von 30 Minuten fallen dafür keine Parkgebühren an!
Nachfolge- und Kontrolluntersuchungen
Die Beobachtung Ihres Gesundungsverlaufes nach Ihrer Entlassung ist sehr wichtig! Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt werden Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt weiter betreut. Er erhält auch, wenn Sie ihn bei der Aufnahme als zuständigen Hausarzt bekannt gegeben haben, eine Kopie des Arztbriefes. Es kann aber notwendig sein, dass Sie zu bestimmten Untersuchungen ambulant ins Krankenhaus kommen müssen. In diesem Fall erhalten Sie bei Ihrer Entlassung ein Informationsblatt, auf dem die Art der Untersuchung sowie Ort und Zeitpunkt eingetragen sind.
Bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr! Sollten Sie aus irgendeinem Grund verhindert sein, teilen Sie dies Ihrer Station rechtzeitig mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Entlassung noch ruhe- und erholungsbedürftig sind. Falls erneut Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.